7 – Holzrechte im Pfälzerwald

Im frühen Mittelalter galten die Wälder noch als herrenlos, sodass eine freie Nutzung möglich war. Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl wurde es jedoch mit der Zeit notwendig die Nutzung des Waldes zu reglementieren. Die siedlungsnahen Wälder wurden in der Folge als sogenannte Mark- und Allmendwälder einem geregelten Gemeingebrauch unterstellt. Die Rodung des Waldes sowie die Nutzung des Waldes als Waldweide oder zur Schweinemast waren nur in vorgeschriebener Art und zu festgelegten Zeiten zulässig.

Ungefähr zur gleichen Zeit begannen die Landesherren für sich das Recht in Anspruch zu nehmen, die noch herrenlosen Wälder der allgemeinen Nutzung zu entziehen. Anfangs geschah dies allein mit der Intention, große Areale zu bilden, um der Jagd frönen zu können. Zusätzlich ermöglichten die eingeforsteten Areale aber auch wichtige Einnahmen, indem die neuen Eigentümer jede Rodung, jeden Vieheintrieb und jede Holznutzung mit einer zu zahlenden Gebühr belegten.

Die Bewohner des Waldbauerndorfes Hochspeyer waren in großem Maße auf den Wald angewiesen. So wurden zum einen verschiedene Berufe (u.a. Köhler, Pottaschbrenner oder Harzbrenner) direkt im Wald ausgeübt. Zum anderen benötigten die Einwohner den Wald zur Ergänzung ihrer Futtergrundlage, zum Bezug des nötigen Streuwerks und als Lieferant von Brenn- und Bauholzes. Da der Gemeindewald des Dorfes zu klein und zu dürftig war, um all diesen Erfordernissen gerecht zu werden, mussten die Hochspeyerer größtenteils auf den herrschaftlichen Wald ausweichen. Zu Anfang war dort die Nutzung noch unentgeltlich und die Dorfbewohner konnten ihren gesamten Holzbedarf im herrschaftlichen Wald decken. Allerdings mussten sie sich schon bald den Anweisungen des Försters fügen, der ihnen z.B. die zu schlagenden Bäume vorgab.

Aber die in Hochspeyer wachsende Bevölkerung und eine mitunter maßlose Beanspruchung des Waldes bedingte, dass die herrschaftlichen Waldeigentümer den höchstmöglichen eigenen Nutzen aus ihrem Besitz erzielen wollten, sodass letztendlich im 18. Jahrhundert die Holzrechte für die Hochspeyerer stark eingeschränkt wurden. Fortan war es ihnen lediglich erlaubt Stumpen zu graben, für das Flößen ungeeignetes Lager- und Lesholz einzusammeln sowie Reisholz zu nehmen, das im Schlag liegen geblieben war. Bei Missachtung dieser Vorgaben hatten die Schuldigen mit einer harten Gefängnisstrafe und/oder einem erheblichen Bußgeld zu rechnen. Trotz der Einschränkungen für die dörflichen Bewohner, war die an Raubbau grenzende Nutzung des Waldes durch die Landesherren bereits deutlich fortgeschritten.

Der einst eher als gering erachtete Wert des Waldes im frühen Mittelalter konnte durch die Entwicklung eines umfangreichen Wegenetzes sowie den Ausbau des Hochspeyerbachs und des Leinbachs für die Flößerei bzw. Trift deutlich gesteigert werden. Letztendlich führte der einst schwungvolle Holzhandel aber zu einer Überbeanspruchung. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts war der Wald größtenteils gerodet, was in einer spürbaren Ressourcenknappheit resultierte. Das illegale Holzeinsammeln stieg infolge erhöhter Holzpreise stetig an. Der Waldfrevel ging dabei meist mit Beschädigungen einher, sodass der bereits überbeanspruchte, sich mittlerweile im Staatsbesitz befindliche Wald sich kaum erholen konnte.

Forstpolizeieinsatz um 1830
Bildquelle: www.buergerimstaat.de