4 – Besitzverhältnisse


Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in Deutschland abgesehen von speziellen Ausnahmen im Einzelfall (z.B. in Holzeinschlägen oder Waldverjüngungen) jederzeit gestattet. Der Erholungssuchende muss sich demnach also keine Gedanken machen, wann er sich in der einen oder anderen Waldbesitzart befindet…

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