7 – Holzrechte im Pfälzerwald


Im frühen Mittelalter galten die Wälder noch als herrenlos, sodass eine freie Nutzung möglich war. Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl wurde es jedoch mit der Zeit notwendig die Nutzung des Waldes zu reglementieren. Die siedlungsnahen Wälder wurden in der Folge als sogenannte Mark- und Allmendwälder einem geregelten Gemeingebrauch unterstellt. Die Rodung des Waldes sowie die Nutzung des Waldes als Waldweide oder zur Schweinemast waren nur in vorgeschriebener Art und zu festgelegten Zeiten zulässig….

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