4 – Besitzverhältnisse

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in Deutschland abgesehen von speziellen Ausnahmen im Einzelfall (z.B. in Holzeinschlägen oder Waldverjüngungen) jederzeit gestattet. Der Erholungssuchende muss sich demnach also keine Gedanken machen, wann er sich in der einen oder anderen Waldbesitzart befindet.

Möglich wird dies durch die Bindung der Waldeigentümer an die sog. ordnungsgemäße Forstwirtschaft, welche die Grundregeln und -pflichten beim Umgang mit Waldeigentum bezeichnet. Die Nutz-, Schutz- sowie Erholungsfunktion des Waldes muss folglich sowohl vom Bund, den Ländern und Kommunen als auch von privaten Waldeigentümern gewährleistet werden.

Der Anteil dieser vier Gruppen am deutschen Wald ist regional sehr verschieden und unterscheidet sich dabei auch deutlich von anderen europäischen Staaten. Ausschlaggebend für die heutigen Besitzverhältnisse ist vor allem die historische Entwicklung. Abhängig von den ehemaligen Landesherrschaften, dem Umfang der Besiedlungsaktivitäten von Kirchen und Klöstern, dem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum der Städte oder dem vorherrschenden Erbrecht haben sich regionaltypische Eigentumsverteilungen herausgebildet.

Rheinland-Pfalz stellt im Rahmen der Besitzverhältnisse eine Besonderheit dar, da hier die Kommunen mit nahezu 50 Prozent der größte Waldbesitzer sind (Bundesdurchschnitt 20 Prozent). Doch auch innerhalb des Bundeslandes sind klare Unterschiede auszumachen. So sind vor allem die Gemeinden im Norden von Rheinland-Pfalz Eigentümer größerer Wälder, während im Bereich des Pfälzerwaldes eher ausgedehnte Staatswaldgebiete (Wald des Landes) zu finden sind. Letztgenannte gehen in Rheinland-Pfalz auf die Zeit Napoleons zurück. Denn durch seinen Einfluss verloren die ansässigen Landesherren ihre bisherigen Hoheitsrechte, was dazu führte, dass deren Wälder größtenteils zu Staatswald erklärt wurden. Lediglich ein sehr geringer Anteil wurde den ehemaligen Landesherren als Abfindung zur privaten Nutzung überlassen.

Verteilung des Waldeigentums in Rheinland-Pfalz
Bildquelle: www.wald-rlp.de

Die Städte erlangten ihren Waldbesitz meist bereits zu deren Gründungszeit. Ihnen wurde hierzu oftmals ein Waldgebiet überlassen, damit sie die notwendigen Ressourcen für den Aufbau und zur Sicherung des Fortbestands problemlos gewinnen konnten. Zusätzlich begannen die wachsenden Städte schon früh damit umliegende Waldflächen aufzukaufen, um die Brenn- und Bauholzversorgung ihrer Bürger zu gewährleisten. Das Waldeigentum der Gemeinden resultiert hingegen vor allem aus der Überführung der sogenannten Mark- und Allmendwälder, die früher gemeinschaftlich von den Bewohnern z. B. für die Holzgewinnung oder den Weidebetrieb genutzt wurden.

In anderen Gebieten wurde der bislang gemeinschaftliche Waldbesitz wiederum unter den Bewohnern aufgeteilt, was zur Herausbildung kleiner Parzellenformen führte. Aufgrund der realen Teilung des Erbes in der Vergangenheit wurde der Privatwaldbesitz über die Jahre hinweg noch weiter zergliedert. Dies führte dazu, dass es heutzutage in Rheinland-Pfalz mehr als 100.000 private Waldeigentümer gibt, deren Wälder jedoch meist nur zwischen ein und zwei Hektar groß sind. Infolge des Strukturwandels und der ungünstigen Parzellierung ist die Bewirtschaftung dieser Flächen mittlerweile stark eingeschränkt. Trotz einem Anteil von ca. 23,5 Prozent an der Gesamtwaldfläche des Bundeslandes werden in den Privatwäldern nur neun Prozent des Holzes geschlagen.